Die heutige Situation
Aufgrund seiner Vergangenheit ist ein Grossteil des Areals im kantonalen Kataster der belasteten Standorte als belastet und überwachungsbedürftig eingetragen. Die gesetzlichen Bestimmungen, darunter das Bundesumweltschutzgesetz sowie die Altlasten-Verordnung, geben klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Belastungen vor.
Dank zahlreichen Untersuchungen hat Rhystadt ein detailliertes Bild der Belastungssituation – sowohl im Untergrund als auch in den Gebäuden. Die Belastung unterscheidet sich je nach Standort, geologischer Schicht und früherer Nutzung. Einige Liegenschaften werden nach bereits erfolgten Umbau- und Sanierungsarbeiten schon heute neu genutzt, da nachweislich keine Belastungen vorliegen. Andere sind durch die industrielle Vergangenheit noch immer stark belastet. Die Gebäude an der Mauerstrasse nahe dem Wiesenkreisel sind hingegen durch die jahrzehntelange chemische Produktion so stark belastet, so dass sie nicht erhalten werden können. Heute können wir aber sagen, dass auf den genutzten Arealteilen keine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht.
Belastungen:
Damit sind die Rückstände der chemischen Produktion gemeint. Ein Grossteil des Areals ist derzeit durch die Behörden als «belastet und überwachungsbedürftig» eingestuft. Die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben, darunter das kantonale Umweltschutzgesetz sowie die Altlastenverordnung, geben klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit den Belastungen vor. Jeder Schritt muss mit den Behörden vorgängig abgestimmt werden oder erfolgt auf deren Anweisung beziehungsweise durch amtliche Verfügung. Zuständig in Basel-Stadt ist das Amt für Umwelt und Energie (AUE).
Altlasten:
Damit werden Belastungen im Untergrund bezeichnet, die aufgrund ihrer schädlichen Einwirkung saniert werden müssen. Auf den Arealteilen der Rhystadt gibt es aber keine sanierungspflichtigen Altlasten. Die Arealteile von Rhystadt sind heute flächendeckend versiegelt und das Grundwasser vor eindringendem Niederschlagswasser geschützt.